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Freie Menschen fordern frei sich bilden – nicht: freie Schulen!

22.6.2024 · 2478

So ähnlich ergeht es mir, wenn jemand – allemal in Deutschland – die Begriffe Schule und Freiheit miteinander verbinden will: für mein Dafürhalten eine Quadratur des Kreises. Ja, gewiß hegen jene, die Schule und Freiheit aneinanderkoppeln, eine gute Absicht: vielleicht wollen sie den einen oder anderen Übelstand der Institution Schule abstellen, etwa das Fremdbestimmte, den Zwang… Dennoch: Stimmt das anzustrebende Ziel? Ist der Weg dahin der richtige? Ist das gewählte Mittel überhaupt geeignet? (Nur zur Verdeutlichung: Ist eine sog. freie Kirche etwas anderes als eine Kirche? Wer aber – weshalb auch immer – das Kirchliche ablehnt, kann deshalb die religiöse Ergriffenheit des Menschen dennoch hinnehmen. Wäre es nicht abwegig, jene Ergriffenheit, das Numinose nur wegen der jahrtausenden Zweckentfremdung und des Mißbrauchs durch Kirchen zu leugnen? Die Ähnlichkeit mit der hier aufgegriffenen Thematik ist nicht zufällig!)

Zugegebenermaßen bin ich hinsichtlich der Verwendung von Begriffen sehr pingelig: so wie rot nunmal nicht für grün und die Erde nicht für das Meer steht, so bezeichnet das Wort Schule etwas Bestimmtes, das keiner beliebigen Deutung unterworfen werden kann. Weshalb postuliere ich diese begriffliche Unvereinbarkeit? Zu dieser klaren Ansage bewegen mich insbesondere drei Aspekte:

Gewiß steht es mir nicht zu, die ursprüngliche gute Absicht von betroffenen Müttern und Vätern oder von beherzten Lehrerinnen und Lehrern in Abrede zu stellen: Wieviel Herzblut haben sie „investiert“, um eine Schule zu konzipieren, zu gründen, zu leiten, aufrechtzuerhalten. Bekanntlich ist allerdings Wohlmeinen nicht automatisch auch Wohltun!

Das Hoffen auf eine „freie Schule“ ruft nach der Klärung, wofür diese Freiheit stehen könnte. Da in Deutschland keine Schule „frei“ von Genehmigung und staatlicher Aufsicht sein kann, läßt sich kein von einer Schule gehegter Anspruch verwirklichen, unabhängig von der staatlichen Definitionsmacht zu sein.

Worauf beschränkt sich die Freiheit dann? Auf die Gestaltung des Unterrichts? Auf die parlamentarische Organisation? Auf die Verankerung eines Justizwesens? Recht und gut, allein: Was geschieht, ein seine Freiheit beanspruchender junger Mensch verweigert sich selbst dieser ach wie freien Schule, weil er womöglich andere Wege vorzieht, um seine Neugier zu befriedigen, um seine Kompetenzen zur Entfaltung zu bringen oder seine sozialen Kontakte zu pflegen? Vielleicht ist er eher ein Nachttyp, der problemlos von Nachmittags bis spät in die Nacht dies und jenes entdeckt und praktiziert? An welcher deutschen Schule soll dies möglich sein?

Für mich, der ich just in dieser sensiblen Angelegenheit sehr vorsichtig mit Begriffen umzugehen pflege, ist nicht erheblich, ob eine Schule frei ist; einzig wesentlich, wesenhaft, ist, ob der Mensch frei ist: Freiheit kann sich nur auf das Subjekt beziehen, dessen Selbstbestimmtheit und Würde es unbedingt und bedingungslos zu respektieren gilt. Etwa dessen ernstzunehmendes Vermögen und Bedürfnis, frei sich zu bilden.

Dies möchte ich an folgenden unterschiedlichen Situationen verdeutlichen:

Freiheit: genügt das übliche Postulat ihrer Doppelgesichtigkeit: „Nur durch Freiheit von… kann Freiheit für… gedeihen“, um sie zu beschreiben? Ist nicht jene andere Dimension der Freiheit wichtiger, welche das Recht voraussetzt, selbstverständlich auch „Nein, danke!“ zum Ausdruck zu bringen? Zwar magst Du davon überzeugt sein, mir Gutes zu bieten, doch mir steht es nunmal frei, dies auch abzulehnen, etwas anderes zu wünschen, dasselbe in einer anderen Gestaltung oder zu einem anderen Zeitpunkt …

Überhören wir an dieser Stelle die üblichen entsetzten „Abers…“, mit Argumenten wie: Dadurch würden nur asoziale Typen, nur Egozentriker, nur Tyrannen gezüchtet! Nein, die konkrete Erfahrung lehrt im Gegenteil, daß Menschen, die Respekt insbesondere vor ihrer Würde erfahren haben, ein natürliches Bedürfnis hegen, sich sozial kompetent in ein dynamisches Umfeld einzubringen!

Davon ausgehend, daß hier die Bedeutung von frei sich bilden bekannt ist, sollen nun die zwei Konsequenzen dieser Begrifflichkeit hervorgehoben werden:

Aus der Erfahrung von allerlei systemischen Auseinandersetzungen, Komplikationen und Schikanen mit unwilligen, teilweise bösartigen (nicht)agierenden (Schul-)Behörden muß ich hinzufügen: Gewiß werden viele Menschen weiterhin an die so lieb und teuer gehegten Illusionen kleben, zu welchen m.E. die Hoffnung zählt, die Institution Schule zu reformieren, sie sogar frei zu machen; obwohl dieser systemimmanente Weg auf Anhieb aussichtsreicher erscheinen mag, wird er dennoch sich als obsolete Sackgasse erweisen. Der seine zwangsweise Beschulung ablehnende und selbstverständlich frei sich bildende Mensch ist der erste Schritt einer gewiß gefährlichen Gratwanderung, deren Abenteuer prospektiv ist, weil es auf dem unbedingten Respekt vor dem Menschen fußt. Daher mein eindeutiges Plädoyer: jenseits jeglicher Beschulung für den frei sich bildenden Menschen in einer freien Lebensform.

Stichworte: bertrand-stern, ethische-haltung, freiheit, illusion, junger-mensch, kindheit, menschsein, sackgasse, schulen, selbstbestimmtheit, subjekt


Quelle: https://progenia.ch/blog/frei-sich-bilden/freie-menschen-fordern-frei-sich-bilden-nicht-freie-schulen/